Häufige Fragen
Werden die in den Herkunftsländern erzielten Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt?
Für die Anerkennung des Berufsabschlusses stellt der/ die jeweilige Bewerber/ In einen Antrag auf Berufsanerkennung beim jeweilig zuständigem Landesamt.
Die Berufsanerkennung ist nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das jeweilige Landesamt selbstverständlich möglich und wird auch bereits praktiziert. Die Anträge auf Berufsanerkennung dürfen bereits aus dem Herkunftsland bei der jeweiligen Landesbehörde
zur Prüfung eingereicht werden.
Sind für den Berufseinstieg in Deutschland weitere Prüfungen nötig?
Das jeweilige Landesamt legt fest inwieweit noch zusätzliche Prüfungen für die Berufsanerkennung nötig oder nicht mehr nötig sind. Falls Prüfungen nötig sein sollten, so wird ein sog. Feststellungsbescheid ausgesprochen. Die Kandidaten haben dann die Möglichkeit an einer Anpassungsmaßnahme teilzunehmen oder eine Kenntnisprüfung abzulegen. Die Anpassungsmaßnahme setzt sich aus zwei zweiwöchigen Theoriekursen und zwei zweiwöchigen Praxiskursen zusammen. Die max. Gesamtlänge beträgt somit zwei Monate.
Die Kenntnisprüfung hingegen ist eine einzelne Prüfung, bei der die fachlichen Kenntnisse des Antragstellers geprüft werden. Die Kenntnisprüfung kann direkt und ohne vorherige Kursteilnahme abgelegt werden. Optional besteht die Möglichkeit einen Vorbereitungskurs für die Kenntnisprüfung zu absolvieren, welcher zwischen 4-8 Monaten dauern kann.
Werden die Mitarbeiter auch in Deutschland und nach der Vermittlung durch Germanikos unterstützt?
Bei der Personalvermittlung Germanikos legen wir besonderen Wert auf eine gute Integration unserer Kandidaten in Ihrem Unternehmen und vor Ort in der Region. Das Ziel unserer Arbeit sind zufriedene Auftraggeber und glückliche Kandidaten. Damit dies gelingt werden die Mitarbeiter/Innen nach der Vermittlung weitere sechs Monate von unserem Team betreut und unterstützt. Das Ergebnis dessen ist, dass Ihre neuen Mitarbeiter/Innen langfristig an ihr Unternehmen gebunden werden können.
Wer kümmert sich um Visa, Arbeitserlaubnis, etc. in Deutschland?
DasTeam bei GERMANIKOS kümmert sich um das Visum und die Einreise. Für den Erwerb der Arbeitserlaubnis werden die Kandidaten ebenfalls durch unser Team unterstützt, sodass einem Arbeitsbeginn in Ihrem Unternehmen Nichts im Weg steht.
Gibt es in den Herkunftsländern einen nachgewiesenen „Pflegepersonalüberschuss“?
Ja, in den ehemaligen Balkanländern besteht ein Personalüberschuss. Besonders zu beachten ist, dass die Bewerber spezielle Kurse besucht haben, die explizit Pflegepersonal für Deutschland/ Österreich und die Schweiz ausbilden.
In Anschluss noch ein kurzer und informativer Beitrag zum Thema «Personalüberschuss» in Albanien.
https://www.youtube.com/watch?v=uz9We10fB_s
Können unbefristete Verträge ausgestellt werden?
Ja, unbefristete Verträge dürfen und können ausgestellt werden.